Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Abschluss des Buchungsvertrages
    Mit der Buchungsanfrage bietet der Gast den Abschluss eines Buchungsvertrages an. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Zusendung der Buchungsbestätigung seitens des Vermieters des Ferienobjektes.
    Der Buchungsvertrag wird mit der Anzahlung des Gastes verbindlich, wenn diese innerhalb der nächsten 7 Tage ab Buchungsdatum beim Vermieter eingegangen ist.
  2. Leistungen
    Die Leistungen sind auf der Buchungsbestätigung aufgeführt.
    Abweichungen und Änderungen, die nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reiseunterkunft nicht beeinträchtigen, sind erlaubt.
  3. Bezahlung
    Bei einer verbindlichen Buchung wird eine Anzahlung von 25% des Reisebetrages innerhalb der nächsten 7 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb der nächsten 7 Tage nach Zugang der Buchungsbestätigung ein, und wird nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist der Vermieter berechtigt, ihre Reservierung zu stornieren, und es erfolgt eine Auflösung des Vertrages mit sofortiger Wirkung.
    Die Reservierung ist hinfällig und jeglicher Anspruch auf Entschädigung wird zurückgewiesen.
    Der Inhaber der Ferienwohnung/Ferienhaus Hankel darf in diesem Fall das Ferienobjekt an einen anderen Gast vermieten. Der Restbetrag auf den Reisepreis ist bei Anreise bar zu zahlen oder kurz vor Anreise per Überweisung.
    Bei kurzfristigen Buchungen, wenn zwischen Buchungstermin und Reisetermin weniger als 3- 5 Tage liegen, ist der Reisepreis sofort nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung komplett per Überweisung zu zahlen oder nach Vereinbarung bar bei Anreise.
    Ohne Zahlungsnachweis besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung.
  4. Reiserücktrittkonditionen  (Wir empfehlen dringlichst eine Reiserücktrittversicherung)
    Wir empfehlen die ERV- Reiseversicherung oder die Hanse Merkur Reiseversicherung, die neben einer klassischen Erkrankung auch in Fällen, wie z.B. Arbeitslosigkeit oder Corona eintritt. Bei einem Reiseverbot der Landesregierung bezahlen Sie keine Stornogebühren. Bei einer Stornierung, Quarantäne oder Erkrankung Ihrerseits kann die RRV eintreten oder Sie sind selbst ausgleichspflichtig.
    Der Rücktritt des Gastes hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt und die Höhe der Rücktrittskosten sind die Bedingungen dieser AGB.
    Die Rücktrittsgebühren sind bindend und werden im Streitfall gesetzlich erwirkt.

    Im Fall des Rücktritts treten folgende Bedingungen in Kraft:

    ab Buchungsdatum                90% des BuchungspreisesErläuterung:
    Das Mietrecht ist im BGB verankert, §§ 530-580
    § 537 (1) Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass
    er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrecht gehindert wird. Der Vermieter muss sich jedoch
    den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer
    anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt.

    d.h. ein einseitiger kostenfreier Rücktritt des Gastes ist prinzipiell ausgeschlossen. Sobald
    der Gast vom Vertrag zurücktritt – egal wann- ist der Vermieter berechtigt, Stornogebühren
    geltend zu machen. Er muss lediglich die ersparte Aufwendung (Endreinigung und
    Nebenkosten vom vereinbarten Reisepreis abziehen.
    Hier hält die Rechtsprechung folgenden Satz für angemessen:
    Ferienhaus und Ferienwohnungen Abzug 10% des Buchungspreises
    In gesonderten Fällen und in Absprache mit dem Vermieter kann eine Buchung verschoben werden.
  5. Schadensersatz
    Bei Reiseabbruch auf eigenen Wunsch erfolgt kein Anspruch auf Schadensersatz oder Reisepreiserstattung.
  6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände:
    Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Bauschäden) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseteilnehmer als auch der Eigentümer des Objektes das Angebot zur Verschiebung der Reise auf einen späteren Zeitpunkt anbieten. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
  7. Aufhebung des Mietvertrages wegen Vandalismus und Sachbeschädigung
    Ist einem Mieter ein vorsätzliches Fehlverhalten nachzuweisen, kann der Eigentümer
    des Mietobjektes den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen.
  8. Haftung für Schäden und Endreinigung
    Für entstandene Schäden im und am Mietobjekt / Ferienhaus / Ferienwohnung muss der Verursacher haften.
    Das Ferienhaus/die Ferienwohnung sind staubsaugerrein/besenrein, in einem ordentlichen Zustand bei der Abreise zu verlassen.
    Im Fall von starker Verschmutzung wird eine Endreinigung nachberechnet.
    Ansprüche können auch nach Verlassen des Mietobjekt bzw. nach Abreise geltend gemacht werden.